Informationen zum Wechselunterricht ab Montag, den 22.02.2021

Essen den, 15.02.2021

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck,

durch die Pressemitteilungen sind Sie bereits darüber informiert worden, dass ab dem 22.02.2021 der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen wird. Ziel ist es weiterhin, die Eindämmung der Pandemie durch konsequente Reduzierung von Kontakten zu verfolgen. Alle schulischen Angebote und Vorsichtsmaßnahmen sind darauf ausgerichtet, dieses in den Mittelpunkt des Arbeitens zu stellen.

Bei uns im Schulverbund werden wir die Vorgaben des Ministeriums so umsetzen, dass jede Klasse in zwei Gruppen eingeteilt wird, wobei Gruppe 1 immer aus den Kindern, die die OGS besuchen, besteht. Die Gruppen werden tageweise abwechselnd – überwiegend in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht – in der Schule unterrichtet. So ergeben sich in einer Woche als Präsenztage für eine Gruppe Montag-Mittwoch-Freitag und in der folgenden Woche Dienstag und Donnerstag oder entsprechend anders herum. Da wir mindestens von zwei Wochen in dieser Beschulungsform ausgehen, ergibt sich für beide Gruppierungen eine gerechte Verteilung.

Im Klassenraum hat jedes Kind seinen festgelegten Sitzplatz, der dokumentiert wird. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin verpflichtend, dabei wird selbstverständlich darauf geachtet, dass notwendige Masken-Pausen für Kinder und Erwachsene eingehalten werden.

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 haben von 8.15 Uhr bis 11.50 Uhr, die Stufen 3 und 4 von 8.05 Uhr bis 12.45 Uhr Unterricht. Einen genaueren Stundenplan werden Sie von der Klassenlehrkraft bekommen. 

Und nun die wichtigsten Informationen und Rahmenbedingungen zum Thema „Betreuung“:

Bestimmt haben Sie für sich gründlich geprüft, ob es Alternativen zu den schulischen Betreuungsmöglichkeiten gibt.

Es besteht weiterhin das Angebot, Ihr Kind an den Tagen des Distanzunterrichts in der Schule pädagogisch betreuen zu lassen. In der Regel findet diese Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeiten statt. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die Sie auf unserer Homepage finden.

Kindern, die in der OGS oder der 8-2-Betreuung angemeldet sind, stehen die im Normalbetrieb üblichen Zeiten der Betreuung zur Verfügung. Zusätzliche Angebote im Nachmittagsbereich finden nicht statt. Davon unabhängig ist  die Hausaufgabenbetreuung. Auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die Sie entweder – bei Bekanntgabe der E-Mail-Anschrift – durch die OGS zugeschickt bekommen werden oder – wenn diese leider nicht vorliegt  – die Anmeldung auf der Homepage zu finden ist.

Auch die Frühbetreuung findet statt.

Die ausgefüllte Anmeldung sollte spätestens am Donnerstag, den 18.2.2021, in der Schule vorliegen, damit der Personaleinsatz in den verschiedenen Gruppen organisiert werden kann.

Sprechen Sie uns bitte an, falls Sie Betreuungsprobleme haben: 

Das Team der Eichendorffschule Schönebeck ist bestrebt, Sie zu unterstützen, so dass wir alle möglichst bald wieder ein „normales“ Leben führen können.

Wir alle freuen uns darauf, Ihr Kind in der Schule wieder zu sehen.

Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute!

Für das Team der Eichendorffschule Schönebeck

S. Freitag, komm. Schulleiterin

Freiwilliger Wettbewerb für das beste Karnevalskostüm der Klasse/Schule

Hallo, Helau und Alaaf!

Warst du die letzten Tage an der Schule und hast dir vielleicht die Fensterdeko genauer angeschaut?

Dann sind dir ja sicher die Riesenkonfettis zwischen den Schneeflocken und/oder den Handschuhen aufgefallen!

Narren und Jecken treiben zurzeit eher versteckt ihr Unwesen. Diese Zeit nennen wir je nach Region Karneval, Fastnacht oder Fasching!

Das tollste an Karneval ist das Verkleiden, Schminken, die Karnevalsfeier an unserer Schule mit der riesigen Polonaise von der Roten Schule zur Eichendorffschule oder umgekehrt und der bunte, süße Kamelleregen für euch alle.

Doch Corona hat uns auf die Idee gebracht……unter dem Motto:

 „Wer ist die/der Schönste in der ganzen Klasse/ Schule“ wird ein Wettbewerb stattfinden.

Wenn du Lust hast, daran teilzunehmen, dann lies weiter… dieser Wettbewerb ist FREIWILLIG!!  

Bist du neugierig geworden? 

Dann stöbere in deiner Verkleidungskiste. Alte, übergroße Nachthemden, Hosen, Jacken, Hemden, Sonnenbrille, Hüte, große Schuhe und so weiter. So kannst du eine tolle Kostümierung zusammen stellen. Auch Piraten, Prinzessinnen und vieles mehr dürfen teilnehmen.

Oder du kannst dein Gesicht schminken….

Schicke dein närrisches Foto deiner Klassenlehrerin oder deinem Klassenlehrer bis Aschermittwoch digital zu.

Anschließend wird ein närrisches Komitee die Auszeichnung unter dem Motto „Wer ist die/der Schönste in der ganzen Klasse“ vornehmen und die Beste oder den Besten mit einer Überraschung belohnen.

Die Beste oder der Beste der Klasse kommt dann noch in die Endausscheidung unter dem Motto  „Wer ist die/der Schönste in der ganzen Schule“ und hier wird das närrische Komitee dann weitere Auszeichnungen vornehmen.

Helau & Alaaf 

Elternbrief zum neuen Schulhalbjahr

Essen, den 01.02.2021

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck,

sicherlich haben Sie durch die verschiedensten Kommunikationswege mitbekommen, dass unsere langjährige Schulleiterin Frau Zuhorn am letzten Freitag verabschiedet worden ist. Auf unserer Homepage finden Sie dazu einige Fotos und Nachrichten, so dass Sie sich einen Eindruck über die Festlichkeiten zu diesem besonderen Anlass unter Corona-Bedingungen verschaffen können. Aus unserer Sicht war es trotz der widrigen Umstände eine wertschätzende, würdevolle Verabschiedung.

Doch jetzt zu Ihrer Frage, die Sie sich sicherlich mit dieser Nachricht stellen:

Wer übernimmt nun die Schulleitung an der Eichendorffschule Schönebeck?

Da Frau Zuhorn vor Ihren Ruhestand im Jahr 2022 ein Sabbatjahr gelegt hat, kann in dieser Zeit die Schulleitungsstelle nicht neu besetzt werden, d.h. es wird eine kommissarisch eingesetzte Schulleitung geben: Frau Kimmeskamp als Konrektorin und ich als Schulleiterin. Wir beide haben die Perspektive, uns auf diese Stellen zu bewerben,  wenn sie offiziell ausgeschrieben werden.

Ich bin auch in der neuen Aufgabe weiterhin für Sie ansprechbar, so wie Sie es von mir kennen. Dieses gilt selbstverständlich auch für Frau Kimmeskamp und das gesamte Team der Eichendorffschule Schönebeck.

Nun ein paar organisatorische Anmerkungen:

  • Neue Bescheinigungen für Kinderkrankheitstage werden bei Bedarf auch für diese Woche im Sekretariat ausgefüllt. Bitte melden Sie sich vorher  telefonisch an.
  • Es besteht weiterhin ein Betreuungsangebot für Kinder, die zu Hause nicht angemessen betreut werden können; d.h. insbesondere wenn die Angebote des Distanzunterrichts nicht ohne Betreuung zielgerichtet wahrzunehmen sind. Natürlich stellt dies weiterhin  eine Ausnahme dar.
  • Über die notwendigen Regelungen zum Rosenmontag informiere ich Sie zeitnah.

Mit herzlichen Grüßen

Silke Freitag

Mail vom Schulministerium am 13.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der
Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.
Gerne möchte ich Sie unmittelbar über die Auswirkungen der heutigen
Beschlusslage auf den Bereich Schule informieren.

Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch
für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu
unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen
überein.

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020,
unverändert:

· Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist
aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet
bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die
Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer
Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.

· Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in
Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem
besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und
darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen
erhalten.

· An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende
der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht
statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage
am 21. und 22. Dezember 2020.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb
verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meiner SchulMail
vom vergangenen Freitag.

Hierbei sind wir uns der großen Herausforderungen sehr bewusst, mit
denen die Schulen seit Monaten konfrontiert sind. Und auch die Kritik an
sehr kurzfristig übersandten SchulMails prallt nicht an uns ab. Aber
immer wieder in dieser Pandemie konnten wir bestimmte Entwicklungen
nicht verlässlich genug und so frühzeitig vorhersagen, um rechtszeitig
alle Beteiligten einzubinden. Ich bitte dafür sehr herzlich um Ihr
Verständnis. An dieser Stelle möchte ich Sie auch noch einmal
eindringlich bitten, die Ihnen zur Verfügung stehenden Spielräume bei
der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens nach
Ihrem eigenen Ermessen bestmöglich zu nutzen.

Für das bisher Geleistete, Ihren weiterhin großen Einsatz und Ihr
Engagement bei der bestmöglichen Bewältigung dieser Herausforderungen
möchten wir Ihnen an dieser Stelle nochmals herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Mail vom Schulministerium am 11.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.

Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben, belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots“. Für dieses Engagement möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer, nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen.

Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen.

Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Achtung! Informationen zur Schulwoche 14. – 18.12.2020

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck,

das Kultusministerium hat heute folgendes verfügt:

  • Ab Montag gilt die Präsenzpflicht im Unterricht nicht mehr. Das bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Das finde ich persönlich schwierig! Wohlwissend, dass dieses für viele berufstätige Eltern wichtig ist, gilt es doch die Infektionszahlen zu senken. Deswegen ist es sicher sinnvoll, für die nächste Woche nach Alternativen zu suchen. Trotzdem werden wir natürlich vor Ort sein und Unterricht- auch in  Präsenz anbieten…Grundsätzlich bedeutet dieses aber auch, dass die Schulpflicht weiter besteht, also die Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, die Hausaufgaben erledigen müssen. Das Unterrichtsmaterial finden Sie – wie schon im Frühjahr – bis Montag 10.00 Uhr auf unserer Schulhomepage. Sollte Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, bitten wir darum, den Klassenlehrer/inne/n eine kurze E-Mail zu senden.
  • Außerdem hat das Ministerium verfügt, dass am 7. und 8. Januar (das ist Donnerstag und Freitag nach den Weihnachtsferien) kein Unterricht stattfindet. Dementsprechend werden die Weihnachtsferien bis zum 10. Januar verlängert, so dass der Unterricht erst am 11. Januar beginnt.

Liebe Eltern, ich weiß, dass alles wieder sehr plötzlich geschieht… Und ich bin mir gar nicht sicher, ob es nicht am Sonntag, wenn alle Länder sich zusammen beraten, nicht doch wieder Veränderungen geben wird.

Aber da müssen wir jetzt gemeinsam durch.

Für den 21. und 22. Dezember ist pro Tag nur 1 Kind gemeldet worden für die Betreuung an der Roten Schule. Gibt es da vielleicht doch die Möglichkeit, die Betreuung privat zu organisieren? Es ist ja nicht sinnvoll, dass 1 Kind ganz allein über 8-9 Stunden in der Schule betreut werden muss. 

Das bedeutet aber auch, dass fast alle Eltern unserer Schulstandorte das Procedere mittragen und dafür sind wir alle Ihnen von Herzen dankbar.

Sobald wir Neues erfahren, melden wir uns.

Mit ganz herzlichen Grüßen von unserem gesamten Team und der Hoffnung, dass Sie alle gesund bleiben bzw. werden

Ihre M. Zuhorn

Kostenlose Elternabende zur Medienerziehung

Jetzt anmelden: Kostenlose Elternabende zur Medienerziehung

Der familiäre Alltag in der Corona-Pandemie ist für Eltern eine besondere Herausforderung. Gerade im Zusammenhang mit digitalen Medien ergeben sich in Familien viele Fragen: Wie lange sollte die Bildschirmzeit für Kinder höchstens sein? Welche Angebote sind sinnvoll? Wie schütze ich mein Kind vor ungewollten Inhalten? Worauf sollte mein Kind beim Surfen achten?

Für Institutionen ist die Unterstützung der Eltern bei diesen Fragen nicht immer leicht. Hier helfen wir Ihnen mit unserem Angebot Eltern und Medien. Wir unterstützen Kitas, Schulen und andere Einrichtungen aus NRW kostenlos bei der Planung, Organisation und Durchführung von Elternabenden zur Medienerziehung. Ein Service, der ankommt. Allein im Jahr 2019 nahmen mehr als 10.000 Eltern an über 500 Informationsabenden in ganz NRW teil.

Aufgrund der aktuellen Lage können wir für 2020 weitere kostenlose Elternabende zur Medienerziehung anbieten. Diese können digital oder als Präsenz-Veranstaltung umgesetzt werden. Corona-bedingt empfehlen wir Ihnen, den Elternabend in diesem Jahr online anzubieten. Unsere Online-Elternabende werden so organisiert, dass die teilnehmenden Eltern keine besonderen technischen Fähigkeiten haben müssen. Lediglich ein PC, Laptop, Tablet oder Smartphone und eine Internetverbindung müssen vorhanden sein. Für Eltern hat dies zudem den Vorteil, dass sie bequem von zu Hause teilnehmen können.

Interessiert? Dann melden Sie sich hier zu Ihrem Elternabend an: www.elternundmedien.de/jetzt-anmelden
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine Mail: elternundmedien@medienanstalt-nrw.de

Eltern und Medien ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien NRW