Elternbrief der Schulleitung vom 20.01.2022

Essen, den 20.1.2022

Liebe Eltern im Schulverbund der Eichendorffschule Schönebeck!

Zuerst einmal möchte ich im Namen des gesamten Teams der beiden Standorte Ihnen und Ihren Familien alles erdenkliche Gute für das Jahr  2022 wünschen.

Fast zwei Wochen mit dem neuen Testprozedere liegen hinter uns und sowohl Sie als Eltern als auch wir in Schule haben vielfältige Erfahrungen in diesen Tagen gewonnen.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal eine Runduminformation geben, um möglichst allen aktuellen Unsicherheiten Rechnung zu tragen. Sie erleben allerdings selbst die sich oft zeitlich überschlagenen Informationen – also scheuen Sie nicht, mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie dringende Fragen haben. 

Zusammen schaffen wir auch die kommenden Monate bis hoffentlich Ruhe eintritt.

An dieser Stelle verweise ich auch noch einmal auf die Telefonnummer des Bürgertelefons: 88 88 999.

Nun die Informationen im Überblick:

  • Testtage der dritten und vierten Klassen -> Montag und Mittwoch
  • Testtage der ersten und zweiten Klassen -> Dienstag und Donnerstag
  • Mit jeder Testung werden zwei Proben abgegeben: Pooltestung und Individualtestung/Einzeltestung.
  • Sie werden per SMS über die Auflösung eines Pools informiert, wenn ein Ergebnis in dem Pool positiv oder nicht auswertbar ist. Ihr Kind darf dann erst wieder zur Schule kommen, wenn ein negatives Einzelergebnis vorliegt. Dieses bekommen Sie und auch die Schule in der Regel per Mail. Das positiv getestete Kind darf sich am 7. Tag mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten (48 Stunden ohne Symptome) und am 8. Tag wieder zur Schule kommen. 
  • Auch bei einem negativen Einzeltest kann es jedoch sein, dass ein Kind in häusliche Isolation gehen muss, wenn es als Kontaktperson genannt wird. Als Kontaktperson dürfen sich die Kinder am 5. Tag freitesten und am 6. Tag wieder zum Unterricht erscheinen.
  • In der Quarantänezeit wird Ihr Kind mit den notwendigen Aufgaben aus der Schule versorgt.
  • Falls kein Poolergebnis bis zum nächsten Tag vorliegt, werden die Kinder übergangsweise mit Antigen-Schnelltests getestet.
  • Von der Quarantäne sind nach aktueller Verordnung folgende Personen befreit:
  • Personen mit Boosterimpfung
  • Personen, die zwei Impfdosen erhalten und vorher/ nachher eine mittels PCR nachgewiesenen Covid-Erkrankung durchgemacht haben.
  • Personen, die zwei Impfdosen erhalten haben und bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Personen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und bei denen der bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Daraus ergibt sich für uns als Schule die Frage, welche Kinder bereits „durchgeimpft“ sind. Bitte geben Sie ein entsprechendes Formular bei der Klassenlehrkraft ab und teilen Sie zeitnah mit, wenn sich der Impfstatus Ihres Kindes geändert hat.

Über unsere verpflichtende ganztägige Erste-Hilfe-Fortbildung am 7.2.2022 sind Sie bereits unterrichtet worden.  Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag nur eine Notbetreuung für Kinder angeboten wird, die entweder in der 8-2-Betreuung oder der OGS angemeldet sind.

Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt bei dringendem Bedarf aus und geben diesen spätestens bis zum 27.1.2022 in der jeweiligen Betreuungsform ab.

Dann noch eine Information in eigener Sache:

Ich habe nun die offizielle Ernennung zur Rektorin erhalten und kann ab sofort das komm. weglassen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Freitag, Schulleiterin

—————————————–————————————————————–

Notbetreuung am 7.2.2022

Name des Kindes:                          _______________________

Klasse:                                              _______________________

Benötigter Betreuungszeitraum:  _______________________

Angemeldete Betreuungsform:    _______________________