Autor: Eichendorffschule
Absage des Theaterbesuches im Grillotheater am 31.01. und 01.02.2022
Essen, den 27.01.2022
Liebe Eltern,
aufgrund der derzeit rasant steigenden positiven Pools der Klassen und den sich daraus ergebenden positiven Einzelergebnissen der Kinder halten wir es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr für vertretbar, den für Montag und Dienstag geplanten Theaterbesuch umzusetzen.
Da das Theater uns die Stornierung ermöglicht hat, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt den von den Fördervereinen gesponserten Besuch nachholen.
Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung von Ihnen mitgetragen wird und hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
das Team der Eichendorffschule Schönebeck
Elternbrief der Schulleitung vom 26.01.2022: Neues Testverfahren bei positivem Poolergebnis
Essen, den 26.1.2022
Liebe Eltern im Schulverbund der Eichendorffschule Schönebeck!
Sicherlich haben Sie gestern auch mit großem Erstaunen die Meldungen bezüglich der kurzfristigen Anpassung der Lolli-Testungen aus den Medien erfahren. Dieses bedeutet mal wieder für Sie als Eltern und für uns als Schule einige Veränderungen in unserem Schulalltag:
- Wie bisher werden die Klassen 3 und 4 am Montag und Mittwoch und die Klassen 1 und 2 am Dienstag und Donnerstag mit dem bekannten Lolli-Pool-Test getestet, der wie gewohnt im Labor ausgewertet wird. Laut der Aussage des Ministeriums soll die Ergebnisübermittlung bis 20.30 Uhr des Testtages vorliegen. Sollte es einen positiven Pool geben, werden Sie über die Klassenlehrkraft informiert.
- Es finden aber ab sofort keine zusätzlichen PCR-Einzeltestungen mehr statt, so dass nicht bekannt ist, welches Kind erkrankt ist.
- Im Falle eines negativen Pools nehmen die Kinder wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
- Verändertes Vorgehen bei einem positiven Ergebnis:
- Im Falle eines positiven Pools muss vor Schulbeginn des nächsten Schultages ein negatives Testergebnis vorliegen. Nur Kinder mit einem negativen Ergebnis können am Präsenzunterricht teilnehmen.
Hier bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe, indem Sie die Möglichkeit der Bürgertestung in einem Testzentrum (abends oder morgens vor der Schule) nutzen! So helfen Sie nicht nur mit, Sicherheit für Ihr eigenes Kind, sondern für die ganze Schulgemeinde herzustellen.
- Sollten Sie morgens das Kind in einem Testzentrum testen lassen, ist es nicht schlimm, wenn Ihr Kind aus diesem Grund später kommt.
- Bitte geben Sie das negative Ergebnis aus dem Testzentrum Ihrem Kind in Papierform mit in die Schule. Durch diese Vorgehensweise entlasten Sie nicht nur die Schule, sondern auch sich und Ihr Kind. Denn ein mögliches positives Testergebnis in der Schule führt dazu, dass Sie als Eltern eine sofortige Abholung des Kindes sicherstellen müssen. Zudem ersparen Sie Ihrem Kind die sicherlich unangenehme und verunsichernde Situation, vor den Anderen positiv getestet zu werden und unverzüglich den Klassenverband verlassen zu müssen.
- Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Kind sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Sie dürfen das Kind am 7. Tag an einer Teststelle freitesten, so dass es am 8. Tag wieder die Schule besuchen darf.
- Kinder, die einem positiven Pool angehören, dürfen nur dann die Frühbetreuung besuchen, wenn sie einen negativen Bürgertestnachweis mitbringen.
Wir hoffen, dass wir trotz der für alle überraschenden Neuerungen schnell zum Alltag zurückfinden und möglichst viel Unterricht stattfinden kann. Daher bitten wir Sie noch einmal dringend, auch beim kleinsten Verdacht (positive Kontakte, Krankheitsymptome,…) die Möglichkeit des Selbst- oder Bürgertests zu nutzen.
Bitte bleiben Sie in diesen unsicheren Zeiten vor allem in den ersten beiden Schulstunden auf jeden Fall für uns telefonisch erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Freitag, Schulleiterin
Elternbrief der Schulleitung vom 20.01.2022
Essen, den 20.1.2022
Liebe Eltern im Schulverbund der Eichendorffschule Schönebeck!
Zuerst einmal möchte ich im Namen des gesamten Teams der beiden Standorte Ihnen und Ihren Familien alles erdenkliche Gute für das Jahr 2022 wünschen.
Fast zwei Wochen mit dem neuen Testprozedere liegen hinter uns und sowohl Sie als Eltern als auch wir in Schule haben vielfältige Erfahrungen in diesen Tagen gewonnen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal eine Runduminformation geben, um möglichst allen aktuellen Unsicherheiten Rechnung zu tragen. Sie erleben allerdings selbst die sich oft zeitlich überschlagenen Informationen – also scheuen Sie nicht, mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie dringende Fragen haben.
Zusammen schaffen wir auch die kommenden Monate bis hoffentlich Ruhe eintritt.
An dieser Stelle verweise ich auch noch einmal auf die Telefonnummer des Bürgertelefons: 88 88 999.
Nun die Informationen im Überblick:
- Testtage der dritten und vierten Klassen -> Montag und Mittwoch
- Testtage der ersten und zweiten Klassen -> Dienstag und Donnerstag
- Mit jeder Testung werden zwei Proben abgegeben: Pooltestung und Individualtestung/Einzeltestung.
- Sie werden per SMS über die Auflösung eines Pools informiert, wenn ein Ergebnis in dem Pool positiv oder nicht auswertbar ist. Ihr Kind darf dann erst wieder zur Schule kommen, wenn ein negatives Einzelergebnis vorliegt. Dieses bekommen Sie und auch die Schule in der Regel per Mail. Das positiv getestete Kind darf sich am 7. Tag mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten (48 Stunden ohne Symptome) und am 8. Tag wieder zur Schule kommen.
- Auch bei einem negativen Einzeltest kann es jedoch sein, dass ein Kind in häusliche Isolation gehen muss, wenn es als Kontaktperson genannt wird. Als Kontaktperson dürfen sich die Kinder am 5. Tag freitesten und am 6. Tag wieder zum Unterricht erscheinen.
- In der Quarantänezeit wird Ihr Kind mit den notwendigen Aufgaben aus der Schule versorgt.
- Falls kein Poolergebnis bis zum nächsten Tag vorliegt, werden die Kinder übergangsweise mit Antigen-Schnelltests getestet.
- Von der Quarantäne sind nach aktueller Verordnung folgende Personen befreit:
- Personen mit Boosterimpfung
- Personen, die zwei Impfdosen erhalten und vorher/ nachher eine mittels PCR nachgewiesenen Covid-Erkrankung durchgemacht haben.
- Personen, die zwei Impfdosen erhalten haben und bei denen die zweite Impfung mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Personen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und bei denen der bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Daraus ergibt sich für uns als Schule die Frage, welche Kinder bereits „durchgeimpft“ sind. Bitte geben Sie ein entsprechendes Formular bei der Klassenlehrkraft ab und teilen Sie zeitnah mit, wenn sich der Impfstatus Ihres Kindes geändert hat.
Über unsere verpflichtende ganztägige Erste-Hilfe-Fortbildung am 7.2.2022 sind Sie bereits unterrichtet worden. Bitte beachten Sie, dass an diesem Tag nur eine Notbetreuung für Kinder angeboten wird, die entweder in der 8-2-Betreuung oder der OGS angemeldet sind.
Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt bei dringendem Bedarf aus und geben diesen spätestens bis zum 27.1.2022 in der jeweiligen Betreuungsform ab.
Dann noch eine Information in eigener Sache:
Ich habe nun die offizielle Ernennung zur Rektorin erhalten und kann ab sofort das komm. weglassen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Freitag, Schulleiterin
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Notbetreuung am 7.2.2022
Name des Kindes: _______________________
Klasse: _______________________
Benötigter Betreuungszeitraum: _______________________
Angemeldete Betreuungsform: _______________________
Neujahrsgruß vom Team der Eichendorffschule Schönebeck

Das Team der Eichendorffschule Schönebeck wünscht Ihnen von Herzen ein frohes neues Jahr und viel Gesundheit für 2022!
Musikalische Darbietung der Klassen 1c, 1d, 2c, 2d und 3d am 21.12.2021 auf dem Schulhof
Am Dienstag, den 21.12.2021 haben sich die Klassen 1c, 1d, 2c, 2d und 3d mit ihrer Musiklehrerin Frau Hoersen spontan auf dem Schulhof der Roten Schule zu einer kurzen musikalischen Darbietung eingefunden.
Bei winterlich sonnigem Wetter haben unsere „Kleinen“ mit Boom-Whackers, Klanghölzern und Gesang den Viertklässlern sowie allen anwesenden Lehrerinnen und Erzieherinnen das Lied „Schneegestöber“ dargeboten. Einen großen Applaus dazu! Das habt ihr toll gemacht 🙂
Elternbrief der Schulleitung zum Jahresabschluss
Im Advent 2021
Liebe Eltern im Schulverbund der Eichendorffschule Schönebeck!
Weihnachten steht vor der Tür und schon bald beginnen die Ferien – ein Grund zurückzublicken, innezuhalten und sich Zeit für Erinnerungen des zurückliegenden Jahres zu nehmen:
2021
Auch dieses Jahr war noch einmal geprägt durch die unterschiedlichen, sich oft aktualisierenden Verordnungen in Bezug auf das Pandemiegeschehen. Präsenz- und Distanzunterricht sind uns nicht nur vom Namen her vertraut geworden, sondern wir haben gelernt, zwischen diesen Formen flexibel zu wechseln. So haben wir auch Frau Zuhorn als langjährige Schulleiterin im Januar in Form einer „Hybridveranstaltung“ in die Sabbatzeit und den sich anschließenden Ruhestand verabschiedet.
Flexibilität kennzeichnete diese Zeit, in der wir in der Schule erst den Selbsttest mit den Kindern in einer kindgerechten Teststation durchführten bevor die Lollitestung dieses Testverfahren ablöste. Mit diesem neuen Verfahren war jedoch sowohl auf Seiten des Teams als auch auf Ihrer Seite die Angst vor der Bekanntgabe der aktuellen Poolergebnisse verbunden, die ja dann eine Individualtestung und im besten Fall einen Tag in Quarantäne bedeuteten. Wir hoffen gemeinsam, dass sich dieses Prozedere für alle Betroffenen nach den Weihnachtsferien optimieren wird.
Kinder, LehrerInnen und natürlich Sie als Eltern waren froh über jede Normalität im Alltag und das Team hat es sich zur Aufgabe gemacht, trotz der Einschränkungen Schönes in Schule und Betreuung zu ermöglichen. So hatten wir die Schulhühner und das Theater „Herr Stink-Nicht“ zu Besuch, Schulhund Kalle ist als neues Teammitglied in die Rote Schule eingezogen, unsere jetzigen Erstklässler konnten zusammen mit einem Elternteil die Klasse von Frau Kleinbeck, Frau Fahnenbruch, Frau Hulboj und Frau Bröhl kennenlernen und sind jetzt schon nicht mehr wegzudenken aus unserer munteren Kinderschar. Sie sind genauso erfrischend wie Ihre zum Teil etwas feuchte Einschulungsfeier am Anfang des Schuljahres.
Die Mitwirkungsgremien und Elternsprechtage konnten mittlerweile wenigstens mit einer Person wahrgenommen werden, so dass mehr Leben – neben dem Unterricht und der Betreuung – in die Gebäude kam.
Der Sponsorenlauf im September war ein grandioser Erfolg – Danke an dieser Stelle für Ihre großzügige Unterstützung! Ein Teil des Geldes ist in die dringend notwendige Ausstattung des Spielecontainers bzw. –häuschens geflossen, das lässt die Kinderaugen sofort strahlen. Das übrige Geld soll an beiden Standorten in die Verschönerung des Schulhofes investiert werden, die Ideen reichen von Schulhofbemalung über das Aufstellen neuer Spielelemente bis hin zu einem grünen Klassenzimmer. Lassen Sie sich überraschen.
Ebenfalls im September gab es seit langer Zeit mal wieder ein Fest auf unserer Dorfwiese in Schönebeck, an dem sich der Schulverbund mit einem Saftstand und einem Beitrag der Erstklässler beteiligt hat. Die Kleinsten von uns haben riesen Applaus geerntet.
Die den Schulanmeldungen im Oktober vorausgegangenen, neu eingeführten Schulführungen sind von interessierten Eltern sehr gut angenommen worden, so dass wir dieses Konzept beibehalten werden und dadurch der TOT ersetzt wird.
Ab November haben sich die vierten Klassen auf ihre Abschlussfahrten auf dem Fahrrad vorbereitet und diese auch alle bestanden. Gratulation!
Die an den Standorten leider noch getrennt veranstalteten Martinsfeiern haben alle Beteiligten viel Wärme ins Herz gebracht, denn es hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, solch eine Tradition in ECHT erleben zu dürfen. Auch die regelmäßigen Gottesdienstbesuche taten richtig gut und haben uns deutlich vor Augen gehalten, was wir lange nicht gemeinsam im Schulkontext feiern konnten.
Die für den Borbecker Weihnachtsmarkt fleißig gebackenen Plätzchen, die liebevoll von Ihnen in Tüten verpackt worden sind, konnten zwar nicht wie geplant verkauft werden, aber auch hier wurde eine kreative Lösung aus der Elternschaft gefunden und erfolgreich umgesetzt: Die Plätzchentüten wurden verschiedenen Unternehmen in der Nachbarschaft zum Kauf oder Verkaufen angeboten. Der Plan ist aufgegangen, denn alle Tüten sind verkauft und die Kassen der Fördervereine klingelten.
Jetzt noch ein Ausblick auf die letzten Tage im alten und die ersten Tage im neuen Jahr:
2022
In der letzten Schulwoche werden am Montag die Jahrgänge 3 und 4 und am Dienstag die Jahrgänge 1 und 2 getestet. Am Mittwoch findet die Pooltestung für alle Kinder statt. Nach den wohl verdienten Ferien starten wir dann mit dem bereits vorgestellten veränderten Testverlauf. Die Kinder geben zwei Proben pro Testung ab, so dass keine Individualtestung zu Hause bei einem positiven Poolergebnis erfolgen muss. Wir hoffen, dass die Umstellung gut und problemlos verläuft.
In Absprache mit Pastor Brengelmann findet am Donnerstag ein den aktuellen Corona-Zahlen angepasstes Weihnachtsgottesdienstmodell im Kleinen statt, so dass immer nur zwei Jahrgänge im Gotteshaus zu Gast sind.
An diesem letzten Schultag vor den Ferien endet der Unterricht für alle Kinder um 11.50 Uhr, die Betreuungsangebote finden normal statt.
Für Ende Januar bzw. Anfang Februar ist uns vom Grillo-Theater in Aussicht gestellt worden, das Theaterstück „Der Zauberer von Oz“ in mehreren Aufführungen zu sehen. Hoffen wir mal, dass die definitive Zusage bald kommt.
Ein ganz, ganz besonderes Highlight im nächsten Jahr wird das nur alle vier Jahre stattfindende Zirkus-Projekt sein, das vom 21.3.22 bis zum 27.3.22 in einem Zelt auf dem Schulhof der Eichendorffschule durchgeführt wird.
Der Kartenverkauf wird über die Fördervereine organisiert und wird bereits im Januar starten. Es wird fünf Vorstellungen geben:
Freitag 14 Uhr und 18 Uhr, Samstag 10 Uhr, 14 Uhr und 18 Uhr
Im Vorfeld werden die Kinder den Vorstellungen unter Berücksichtigung von Geschwisterkindern zugeordnet, so dass Sie sich bitte schon einmal jetzt die möglichen Vorstellungstermine im Kalender blocken.
Jetzt bleibt uns nur noch übrig, Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachten zu wünschen verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr.
Für das Team der Eichendorffschule Schönebeck
Silke Freitag und Alexandra Kimmeskamp
Rückkehr zur Maskenpflicht am Sitzplatz ab Donnerstag, den 02.12.2021
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“ Damit werden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühlt.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht.