Elternbrief vom 02.11.2021: St. Martin und veränderte Quarantäne bei Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz

Essen, den 2.11.2021

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck!

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu könnnen, dass wir – wie in der Jahresplanung angekündigt – in diesem November endlich wieder das Martinsfest feiern können, wenn auch noch nicht in vertrauter, großer Form.

Nun zum Ablauf:

Nur die Schulkinder der Roten Schule treffen sich am 10.11.21 um 16.45 Uhr mit ihrer Laterne auf dem Schulhof der Roten Schule. Die jeweiligen Treffpunkte werden mit den Klassenlehrerinnen im Unterricht besprochen. Das Fest endet um 18.30 Uhr an der Roten Schule. Bitte holen Sie dann Ihr Kind wieder dort ab.

Die Schulkinder der Eichendorffschule treffen sich ebenfalls am 10.11.21 um 16.45 Uhr mit ihrer Laterne auf dem Schulhof der Eichendorffschule. Auch hier werden die jeweiligen Treffpunkte mit den KlassenlehrerInnen im Unterricht verabredet. Das Fest endet auch hier um 18.30 Uhr. Bitte holen Sie dann Ihr Kind wieder  an der Eichendorffschule ab.

Diese Veranstaltungen werden ausschließlich im Freien und nur mit den Schulkindern stattfinden. Wir hoffen darauf, dass wir im nächsten Jahr wieder als große Schulgemeinschaft mit den Eltern dieses Fest feiern können.

Ein Dank geht an dieser Stelle an die Fördervereine der Roten Schule und der Eichendorffschule, die ermöglicht haben, dass jede Klasse eine Riesenbrezel für die Frühstückspause erhalten. Zudem finanzieren die Fördervereine Musiker, Pferd und Reiter für das Fest.

Am 10.11.2021 werden keine Hausaufgaben aufgegeben!

Mit freundlichen Grüßen aus der Schule

das Team der Eichendorffschule-Schönebeck

Bildergebnis für st martin

Mit der Bitte um Kenntnisnahme!!!

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW informiert:

Auswirkung des Wegfalls der Maskenpflicht am Sitzplatz auf die Quarantäneentscheidung bei Kontaktpersonen

  • „Im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion bei einer Person im Klassen-oder Kursverband, einschließlich Lehrkräften und sonstigem Personal, ist die Anordnung einer Absonderung als enge Kontaktperson in der Regel auf die unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken (Nahfeldexposition).
  • Eine weitere individuelle Kontaktpersonennachverfolgung (KPN) ist im Schulsetting in der Regel nur dann erforderlich, wenn es Hinweise gibt, dass die weiteren allgemeinen Hygienemaßnahmen (insb. Lüften) nicht eingehalten wurden oder anderweitige Anhaltspunkte vorliegen, die weiterführende Maßnahmen aus Sicht der zuständigen Behörde notwendig machen (z.B. Ausbruchsgeschehen, Hinweis auf Zirkulation neuer besorgniserregender VOC). Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
  • Für eine schnelle KPN sind die Schulen angehalten, die engen Kontaktpersonen des Falls der zuständigen Behörde auf Anfrage kurzfristig mitzuteilen (z.B. auf Grundlage eines Sitzplans)
  • Erfolgt nach einer individuellen KPN eine Absonderungsanordnung, kann die Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonenentsprechend § 16 Absatz 3 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung frühzeitig beendet werden.“