Elternbrief der Schulleitung zum Schulbeginn am 19.04.2021

Essen, den 15.04.2021

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck,

nun steht es endlich fest, dass ab kommenden Montag, 19.4.2021, die Schulen wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit verbunden ist die Testpflicht, auf die ich schon in meinem Brief vom 12.04.2021 hingewiesen habe. Wie ebenfalls angekündigt, startet die Gruppe am Montag, die eigentlich am 12.04.2021 mit dem Präsenzunterricht gestartet hätte. 

Gerne schildere ich Ihnen den Ablauf einer Selbsttestung Ihres Kindes, welche zweimal in der Woche in der Schule durchgeführt wird. Die Testtage, wenn Ihr Kind nur an den Präsenztagen in der Schule ist, sind entweder Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag. Besucht Ihr Kind zudem ein Betreuungsangebot finden die wöchentlichen Testungen in Absprache mit der verantwortlichen Lehrkraft der Klasse statt.

Vor der ersten Testung werden mit den Kindern nicht nur der Ablauf und notwendige Verhaltensweisen besprochen (s. Homepage), sondern auch das Umgehen mit einem positiven Testergebnis, das dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Hierbei ist es uns besonders wichtig, dass wir die Kinder einfühlsam begleiten, bis Sie als Eltern Ihr Kind in einem dafür vorgesehenen Rückzugsraum (Rote Schule: Hausmeisterloge, Eichendorffschule: 8-2-Betreuung) abholen und einen PCR-Test veranlassen. Bitte sind Sie für uns, aber natürlich in erster Linie für Ihr Kind, in der Zeit von 8.30 bis 9.00 Uhr verlässlich an den Testtagen erreichbar, damit Sie oder eine andere Person Ihres Vertrauens Ihr Kind aus der Schule abholen können. Ihr Kind darf erst dann wieder zur Schule kommen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Auch hierzu finden Sie auf unserer Homepage ein entsprechendes Schaubild.

Die Testung findet immer zu Anfang eines Unterrichtstages am Platz des Kindes in dem entsprechenden Klassenraum statt. Die Lehrkraft begleitet und erklärt die einzelnen Schritte der Testdurchführung und notiert schließlich die Ergebnisse in einer Dokumentation, die 14 Tage lang aufbewahrt wird. Um die Handhabung der Testmaterialien für die Kinder einfacher zu gestalten, wird im Vorfeld eine „Teststation“ auf dem Kindertisch aufgebaut (Plastikschale, Duplo-Stein als Halterung für das bereits mit der Testflüssigkeit gefüllte Röhrchen, aufgeschnittene Verpackung mit Tupferstäbchen, Stöpsel und Testkassette – s. Homepage). 

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertest) nachzuweisen (bitte das Schreiben in ausgedruckter Form mitbringen), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. 

Kinder, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht an den Betreuungsangeboten oder am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie werden im Distanzunterricht beschult, haben aber keinen Anspruch auf ein individuelles Lernangebot, Videokonferenzen finden nicht statt.  Bitte bedenken Sie trotz Ihrer Ängste und Sorgen als Eltern, dass ein regelmäßiger Schulbesuch für den Schul- und Bildungserfolg Ihres Kindes wichtig ist. Geben Sie Ihrem Kind daher die Chance, in diesen Zeiten so viel Normalität wie möglich zu erleben.

Nach der ab dem 12.04.2021 geltenden Coronabetreuungsverordnung dürfen das Schulgebäude nur Personen betreten, die einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Ich bitte Sie diese Neuerung zu berücksichtigen. Der Schulhof ist von dieser Regelung ausgeschlossen, so dass im Notfall für Sie immer die Möglichkeit besteht, Ihr Kind abzuholen.

Machen wir – wie auch schon in den letzten Wochen und Monaten – das Beste aus der Situation und freuen uns über das, was möglich ist.

In diesem Sinne verbleibe ich – auch im Namen des Teams des Schulverbundes –

mit freundlichen Grüßen

S. Freitag, komm. Schulleiterin