Information zu den Zeugnissen im 2. Halbjahr

Liebe Eltern der Eichendorffschule Schönebeck,

auch in dieser Zeit wird es am Ende des Schuljahres Zeugnisse für die Kinder geben.

Dabei gilt die Maßgabe des MSB (§ 8a – AO-GS), dass jedes Kind versetzt wird, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht worden sind.

Es ist aber auch möglich, mit den Klassenlehrer/inne/en über einen freiwilligen Rücktritt nachzudenken.  Hierzu können Sie einen Antrag stellen, die Kolleg/inn/en beraten Sie gern.

Zu Beurteilungszwecken werden der Zeitraum bis zur Schulschließung  als auch die Leistungen an den jeweiligen Präsenztagen herangezogen. Entscheidend hierbei  ist auch, dass sich ausnahmsweise die Leistungsbeurteilungen am Ende dieses Schuljahres auf das gesamte Schuljahr beziehen  und nicht nur auf das zweite Halbjahr. Entsprechend § 6 der AOGS enthalten an unserer Schule die Zeugnisse der Klassen 3 und 4 Noten. 

Darüber hinaus sind wir vom Ministerium dazu angehalten, eine ergänzende, knappe Würdigung des Lernverhaltens der Kinder in dieser besonderen Situation auf dem Zeugnis zu vermerken.

Die Zeugnisse werden am Freitag, 26.06.2020 ausgegeben.

Herzliche Grüße vom Team der Eichendorffschule Schönebeck

Ihre M. Zuhorn